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Als B2B-Agentur betreuen und beraten wir viele Unternehmen, die mit ihren werblichen Aktivitäten Leads gewinnen, diese qualifizieren und letztendlich zu Kunden konvertieren. Meist entsteht durch die Marketing-Maßnahmen ein großer Pool an personenbezogenen Daten. Und da stellen sich jetzt ein paar Fragen: Entsprechen die gewonnenen Datensätze und deren weitere Qualifizierung, auch Nurturing genannt, den neuen DSGVO-Vorgaben? Wurden alle Anforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten gesetzestreu umgesetzt? Darf ich meine derzeitigen Kontakte auch nach dem 25. Mai 2018 weiterhin mit Informationen „bespielen“?


Auf der Website vom Unternehmermagazin „impulse“ findet man eine Checkliste zur Umsetzung der neuen DSGVO. Und wir empfehlen eindringlich, den aktuellen Status in Ihrem Unternehmen zu überprüfen, bei Unklarheiten kompetente Rechtsberater hinzuziehen und im Fall der Fälle nachzubessern. Denn noch haben Sie Zeit. Zeit, die Sie nutzen sollten, um eventuell anfallende Bußgelder in beträchtlicher Höhe zu vermeiden.